Beschwerdeverfahren

Dieses Beschwerdeverfahren gilt für den Verkauf von Waren durch OBIS sro IČO: 62415603 mit Sitz in Uherská 635, 190 17 Prag 9 (im Folgenden als "Verkäufer“).

1 Qualitätsgarantie

1.1 Der Verkäufer antwortet dem Käufer, dass der Artikel nach Erhalt keine Mängel aufweist. Insbesondere ist der Verkäufer gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass zum Zeitpunkt der Übernahme des Artikels durch den Käufer:

1.1.1 Der Artikel weist die von den Parteien vereinbarten Merkmale auf und, sofern keine Vereinbarung vorliegt, solche Merkmale, wie sie vom Verkäufer oder Hersteller beschrieben oder vom Käufer unter Berücksichtigung der Art der Waren und der Werbung des Verkäufers und / oder des Herstellers erwartet werden.

1.1.2 Die Sache ist für den vom Verkäufer angegebenen Zweck für ihre Verwendung geeignet oder für den die Sache dieser Art normalerweise verwendet wird.

1.1.3 ist die Sache in der richtigen Menge, Maß oder Gewicht;

1.1.4 entspricht den Anforderungen der Gesetzgebung.

1.2 Nach persönlicher Annahme durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, die erhaltene Ware, ihre Vollständigkeit und unbeschädigte Verpackung zu überprüfen.

1.3 Käufer Er ist verpflichtet, den Zustand der erhaltenen Ware, ihre Vollständigkeit und unbeschädigte Verpackung gemäß Frachtbrief nach Erhalt beim Spediteur ordnungsgemäß zu überprüfen.

2 Die Methode, um eine Beschwerde einzureichen

2.1 Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (im Folgenden:Beschwerde“) Muss in Übereinstimmung mit diesen Beschwerderegeln angewendet werden.

2.2 Der Käufer hat das Recht, eine Beschwerde beim Verkäufer in einer seiner Einrichtungen am Sitz des Verkäufers einzureichen.

2.3 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Anwesenheit eines Mitarbeiters sicherzustellen, der befugt ist, während der gesamten Betriebszeit Beschwerden entgegenzunehmen.

2.4 Der Käufer hat das Recht, eine Beschwerde bei der zu diesem Zweck angegebenen Person in der entsprechenden Garantiekarte und / oder im entsprechenden Steuerdokument einzureichen, wenn sich die angegebene Person am Ort des Verkäufers oder an dem Ort befindet, der näher am Käufer liegt.

2.5 Der Käufer ist verpflichtet, im Falle einer Reklamation das Kaufdatum der Ware zu dokumentieren, insbesondere durch Vorlage des entsprechenden Steuerdokuments und / oder Garantiekarte oder auf eine andere glaubwürdige Weise.

2.6 Der Käufer hat kein Recht, einen in der Vergangenheit kritisierten Mangel geltend zu machen, wenn ein angemessener Rabatt auf den Kaufpreis der Ware gewährt wurde.

3 Fristen für die Inanspruchnahme und Beilegung von Beschwerden

3.1 Wenn der Verkäufer eine Qualitätsgarantie geleistet hat, die über die gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere die gesetzlichen Fristen) hinausgeht, unterliegt seine Anwendung diesen Beschwerderegeln, sofern die Garantiekarte oder der Vertrag nichts anderes vorsehen.

3.2 Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beginnt am Tag des Eingangs der Ware beim Käufer, der im Steuerdokument oder auf der Garantiekarte oder einem anderen solchen Dokument angegeben ist.

3.3 Die Verbrauchergarantiezeit für neue Waren beträgt 24 Monate.

3.4 Der Verkäufer gewährt dem Käufer, der kein Verbraucher ist (dh für Unternehmer), eine Garantie, wenn dies ausdrücklich für die Ware angegeben ist.

3.5 Bei Konsumgütern ist der Käufer berechtigt, das Recht auf Mängel nur bis zu dem auf der Verpackung dieser Waren angegebenen Datum auszuüben, wenn diese Frist kürzer ist als die in Abs. 1 genannte Frist. 3.3 dieses Beschwerdeverfahrens.

3.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Feststellung eines Mängel der Ware geltend zu machen. Der Verkäufer ist nicht dafür verantwortlich, das Ausmaß des Schadens zu erhöhen, wenn der Käufer die Ware verwendet, obwohl er über den Mangel Bescheid weiß.

3.7 Wenn sich der Käufer zu Recht über die Ware beschwert, läuft die Reklamationsfrist nicht für den Zeitraum, in dem die Ware repariert wird, und der Käufer kann sie nicht verwenden.

3.8 Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Reklamation sofort zu entscheiden, in komplexeren Fällen innerhalb von 3 Arbeitstagen. Die für eine professionelle Beurteilung des Mangels erforderliche Zeit ist in diesem Zeitraum nicht enthalten. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung zu erteilen, in der Datum und Ort der Reklamation, die Merkmale des angeblichen Mangels, die erforderliche Art der Bearbeitung der Reklamation und die Art und Weise, in der der Käufer über seine Beilegung informiert wird, angegeben werden. Reklamationen, einschließlich der Beseitigung von Mängeln, müssen unverzüglich, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation, beigelegt werden, es sei denn, Verkäufer und Käufer vereinbaren einen längeren Zeitraum. Der vergebliche Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Art der Bearbeitung der Beschwerde und deren Dauer schriftlich zu bestätigen. Der Käufer ist nicht berechtigt, die einmal gewählte Methode zur Bearbeitung der Beschwerde ohne Zustimmung des Verkäufers zu ändern, es sei denn, die gewählte Methode zur Lösung ist überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar.

3.9 Wird die Beschwerde als berechtigt anerkannt, hat der Käufer Anspruch auf Erstattung der im Zusammenhang mit der Anwendung der Beschwerde absichtlich entstandenen Kosten.

3.10 Bei der Lösung der Reklamation durch Umtausch der Ware läuft die neue Frist für die Ausübung von Rechten aus mangelhafter Leistung nicht ab, sondern die Frist für die beanspruchte Ware läuft weiter.

4 Ausnahmen von der Haftung für Mängel

4.1 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:

4.1.1 wenn zum Zeitpunkt des Eingangs ein Mangel an der Ware vorliegt und für einen solchen Mangel ein Rabatt auf den Kaufpreis vereinbart ist;

4.1.2 wird vom Käufer verursacht und wurde durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, unsachgemäße Wartung, Eingreifen des Käufers oder mechanische Beschädigung der Ware verursacht;

4.1.3 Der Mangel an der Ware wurde durch Abnutzung verursacht, die durch den normalen Gebrauch verursacht wurde, oder wenn er sich aus der Natur der Sache ergibt.

4.1.4 wenn die Ware verwendet wird und der Mangel dem Nutzungsgrad oder Verschleiß entspricht, den die Ware zum Zeitpunkt des Wareneingangs beim Käufer hatte;

4.1.5 mechanische Beschädigung von Waren;

4.1.6 Der Mangel wurde durch unprofessionelle Installation, Handhabung, Betrieb oder Vernachlässigung der Pflege der Waren verursacht.

4.1.7 Durchführen einer unqualifizierten Intervention oder Ändern von Parametern;

4.1.8 Verwendung der Waren unter Bedingungen, die nicht ihren vom Verkäufer oder Hersteller angegebenen Temperatur-, Staub-, Feuchtigkeits-, chemischen und mechanischen Einflüssen der Umwelt entsprechen;

4.1.9 Schaden höherer Gewalt;

5 Schlussbestimmungen

5.1 In Bezug auf die Erfüllung der Verpflichtung gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. Der Verkäufer informiert den Käufer über die Möglichkeit, die tschechische Handelsinspektionsbehörde (www.coi.cz) für eine mögliche außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zu nutzen. Dies ist eine benannte Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten, die von der Europäischen Kommission unterhalten wird.

Effizienz

Diese Beschwerderegeln treten am 12. Oktober 2020 in Kraft.